Rechtsprechung
BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Angleichung der Witwenrente an die gestiegenen Lebenshaltungskosten - Überprüfung laufender Versorgungsbezüge - Überprüfungsanspruch wegen Geldentwertung - Preisindex für die Lebenshaltungskosten - Aufbesserung der Bezüge bei wesentlicher Teuerung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1977, 2239
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71
Pensionserhöhung wegen Geldentwertung
Auszug aus BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 61, 31, 40).Denn der besondere Grund dafür, daß Versorgungsempfängern im Gegensatz zu anderen Geldgläubigern auch ohne Wertsicherungsabrede eine Aufbesserung ihrer Bezüge bei wesentlicher Teuerung zuzubilligen ist, liegt in dem Versorgungszweck der Leistung in Verbindung mit der Tatsache, daß sie als ein Teil des Entgelts für die Dienste aufzufassen ist, die der Vertragspartner zum Wohl des Unternehmens geleistet hat (BGHZ 61, 31, 36).
- BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher …
Auszug aus BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76
Richtig ist zwar, daß sich eine Anwendung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Überprüfung laufender Versorgungsbezüge von einer bestimmten Teuerungsrate an (vgl. zuletzt das Urt. d. Senats v. 23.5.1977 - II ZR 44/76, WM 1977, 778, m.w.N.) dann erübrigt, wenn diese Frage vertraglich in einer Weise geregelt ist, die dem Versorgungszweck und Entgeltcharakter der Leistung bei Berücksichtigung der Belange beider Teile bereits genügend Rechnung trägt.Denn auch eine Abfindung kann als Versorgungsleistung im Sinne der Anpassungsrechtsprechung anzusehen sein (Urt. d. Senats v. 23.5.1977 - II ZR 44/76, a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 27.11.1973 - 8 U 67/73
Auszug aus BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76
Daß die Beklagte nach ihrem Vortrag seit Ende Juni 1966 (Bl. 71 d.A. 8 U 67/73) ihre Pensionszusagen nicht mehr geändert hat und die noch im Amt befindlichen oder schon in den Ruhestand getretenen Versorgungsberechtigten eine Aufbesserung bisher nicht verlangt und durchgesetzt haben, kann mannigfache Gründe haben, die für die Klägerin aus tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen nicht maßgebend zu sein brauchen.
- BGH, 24.11.1988 - IX ZR 210/87
Betriebliches Ruhegeld eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft in …
Der Leistung des Versorgungsschuldners steht als Gegenleistung die von dem anderen Teil erbrachte und weiterhin erwartete Betriebstreue gegenüber (BGHZ 15, 71, 75; 55, 274, 280; 61, 31, 36; BGH, Urt. v. 20. Juni 1977 - II ZR 5/76, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung; vom 16. März 1981 - II ZR 222/79, WM 1981, 762, 764; v. 4. Mai 1981 - II ZR 100/80, NJW 1981, 2409; v. 28. September 1981 - II ZR 181/80, AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , BAGE 24, 177, 183; 36, 327, 337 ff). - BGH, 16.11.1978 - II ZR 72/78
Ermittlung des Umfangs eines Versorgungsausgleichs - Berücksichtigung einer …
Wegen des Sachverhalts wird auf das erste Revisionsurteil vom 20. Juni 1977 (II ZR 5/76 = WM 1977, 1046) Bezug genommen.