Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3688
BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76 (https://dejure.org/1977,3688)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1977 - II ZR 5/76 (https://dejure.org/1977,3688)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1977 - II ZR 5/76 (https://dejure.org/1977,3688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Angleichung der Witwenrente an die gestiegenen Lebenshaltungskosten - Überprüfung laufender Versorgungsbezüge - Überprüfungsanspruch wegen Geldentwertung - Preisindex für die Lebenshaltungskosten - Aufbesserung der Bezüge bei wesentlicher Teuerung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1977, 2239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Auszug aus BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 61, 31, 40).

    Denn der besondere Grund dafür, daß Versorgungsempfängern im Gegensatz zu anderen Geldgläubigern auch ohne Wertsicherungsabrede eine Aufbesserung ihrer Bezüge bei wesentlicher Teuerung zuzubilligen ist, liegt in dem Versorgungszweck der Leistung in Verbindung mit der Tatsache, daß sie als ein Teil des Entgelts für die Dienste aufzufassen ist, die der Vertragspartner zum Wohl des Unternehmens geleistet hat (BGHZ 61, 31, 36).

  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76

    Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher

    Auszug aus BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76
    Richtig ist zwar, daß sich eine Anwendung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Überprüfung laufender Versorgungsbezüge von einer bestimmten Teuerungsrate an (vgl. zuletzt das Urt. d. Senats v. 23.5.1977 - II ZR 44/76, WM 1977, 778, m.w.N.) dann erübrigt, wenn diese Frage vertraglich in einer Weise geregelt ist, die dem Versorgungszweck und Entgeltcharakter der Leistung bei Berücksichtigung der Belange beider Teile bereits genügend Rechnung trägt.

    Denn auch eine Abfindung kann als Versorgungsleistung im Sinne der Anpassungsrechtsprechung anzusehen sein (Urt. d. Senats v. 23.5.1977 - II ZR 44/76, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1973 - 8 U 67/73
    Auszug aus BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76
    Daß die Beklagte nach ihrem Vortrag seit Ende Juni 1966 (Bl. 71 d.A. 8 U 67/73) ihre Pensionszusagen nicht mehr geändert hat und die noch im Amt befindlichen oder schon in den Ruhestand getretenen Versorgungsberechtigten eine Aufbesserung bisher nicht verlangt und durchgesetzt haben, kann mannigfache Gründe haben, die für die Klägerin aus tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen nicht maßgebend zu sein brauchen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht